Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen


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Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen

Selbsthilfegruppen und -organisationen im Gesundheitsbereich können eine Förderung über die gesetzlichen Krankenkassen(-verbände) erhalten. Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde eine neue Grundlage geschaffen, die als § 20c SGB V zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist.

Weitere Informationen zu den Grundlagen und zu Förderrichtlinien, als auch zu den Antragsformularen etc. erhalten Sie hier im Selbsthilfenetz. Wählen Sie links im Menü die Unterpunkte 'Förderanträge' und 'Grundlagen'.

Anträge für das Förderjahr 2010

Die Antragsunterlagen für Landesverbände in NRW als auch für örtliche Selbsthilfegruppen für 2010 stehen zur Verfügung. Hier geht es weiter...

Leitfaden Selbsthilfeförderung des Spitzenverbandes Bund der GKV

Aktuelle Fassung vom 06.10.2009: Darin haben die im GKV-Bund zusammengefassten Spitzenverbände der Krankenkassen einige Neuregelungen unter Beteiligung der maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfe beschlossen. Diese sollen unter anderem zu mehr Transparenz der Förderpraxis durch die Krankenkassen führen, aber auch die Darstellung der Unabhängigkeit und Neutralität der Selbsthilfe(organisationen) transparenter gestalten.

Download:

- Der Leitfaden (i.d. Fassung vom 06.10.09)
- Eine Übersicht zu den wichtigsten Änderungen

Selbsthilfeförderung der Krankenkassen | Antragsformulare 2010
- für Landesverbände und für die örtlichen Selbsthilfegruppen [hier]
8009 Selbsthilfegruppen
finden Sie hier. [Mehr]