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Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen
Selbsthilfegruppen und -organisationen im Gesundheitsbereich können eine Förderung über die gesetzlichen Krankenkassen(-verbände) erhalten. Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde eine neue Grundlage geschaffen, die als § 20c SGB V zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist. |
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