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Die Deutsche Hauptstelle gegen Suchtgefahren (DHS) weist in ihren Newsletter Nr. 25-05 vom 12.12.2005 auf eine Problematik hin: „Sucht-Selbsthilfegruppen und Bescheinigungen über den Besuch“. Mancherorts wurde dies auch schon unter dem Stichwort „Verordnete Selbsthilfe“ diskutiert.
Da nicht nur Sucht-Selbsthilfegruppen damit konfrontiert sind, möchte wir hier die DHS zitieren und auf ihre sehr interessante und hilfreiche Stellungnahme hinweisen.

Hier zwei zentrale Aussagen aus der Stellungnahme:

Wenn Sie auf das Logo der DHS klicken, dann erhalten Sie deren Stellungnahme im vollen Wortlaut.


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