
Präsenzangebote der Selbsthilfe weiterhin untersagt
Nach § 7 Absatz 3 der Coronaschutzverordnung des Landes NRW (Fassung vom 7.1.2021) sind Angebote der Selbsthilfe in Präsenz weiterhin untersagt.
Neuigkeit zuletzt bearbeitet am 8.1.2021
Nach § 7 Absatz 3 der Coronaschutzverordnung des Landes NRW (Fassung vom 7.1.2021) sind Angebote der Selbsthilfe in Präsenz weiterhin untersagt.
Neuigkeit zuletzt bearbeitet am 8.1.2021