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Ehrenamtlich Tätige sollten sich über ihren Unfallversicherungsschutz informieren
Presseinformation
Bürgerschaftlich engagiert? Aber sicher! Bereits 2,5 Mio.
Ehrenämter bei der VBG gesetzlich unfallversichert
Hamburg, 12. September 2006 – Zur Aktionswoche des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement vom 15. und 24. September, weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) darauf hin, dass sich ehrenamtlich Tätige über ihren Unfallversicherungsschutz informieren sollten. Alle gemeinnützigen Organisationen haben seit 2005 durch ein neues Gesetz die Möglichkeit, ihre gewählten Ehrenamtsträger, z.B. Vereinsvorstände, Kassen- oder Sportwarte, gegen Unfallfolgen zu versichern. Dasselbe gilt auch für ehrenamtlich Engagierte in Gewerkschaften oder Arbeitgeberorganisationen. Diese Personen können sich freiwillig bei der gesetzlichen Unfallversicherung VBG versichern. Die freiwilligen Helfer in öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen sind automatisch unfallversichert (siehe Übersicht). Die Zahl der versicherten Ehrenämter bei der VBG ist 2005 bereits um ein Viertel auf mehr als 2,5 Millionen gestiegen.
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