Förderarten


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Förderarten

Zwei Förderarten unterscheidet das Gesetz:

1. Die kassenartenübergreifende Förderung: Hier entrichten alle Kassen ihre Förderbeiträge (das Gesetz sieht mindestens 50% der Gesamtmittel vor) in einen gemeinsam zu bildenden Pool. Diese Pools werden für alle Förderebenen eingerichtet: auf der Bundesebene, in den Bundesländern für die Landesförderung und in den Regionen für die örtliche Förderebene.
Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung erfolgt ausschließlich als Pauschalförderung. Für die Gemeinschaftsförderung müssen Selbsthilfegruppen und -organisationen nur einen Antrag stellen. Jeweils eine Krankenkasse übernimmt im Wechsel die Federführung im Förderjahr. Der Antrag wird dann stellvertretend an diese Kasse gestellt. In machen Regionen in NRW sind die Selbsthilfe-Kontaktstellen die 'Sammelstelle' für Anträge an örtlichen Gemeinschaftstöpfe.

2. Die kassenindividuelle Förderung: Das Gesetz sieht vor, das max. 50% Prozent der Mittel den Krankenkassen zur individuellen Förderungen verbleiben. Damit sollen die Krankenkassen besondere Fördervorhaben verwirklichen oder sich mit einzelnen Themen verbinden können (Schwerpunktförderung). In der Praxis werden die kassenindividuellen Mittel meist in Form der Projektförderung verausgabt. Den Kassen steht es aber frei, wie sie ihre individuellen Mittel verwenden, sie können ihre Fördergelder z.B. auch (ganz oder teilweise) in die Gemeinschaftsförderung übertragen. Im Förderjahr nicht verausgabte kassenindividuelle Mittel werden im Folgejahr der Gemeinschaftsförderung übertragen. Das Förderverfahren ist hier nicht einheitlich geregelt. Anträge können an nur eine, mehrere oder alle Krankenkassen gestellt werden. Es ist sehr ratsam, vor einer Antragsstellung den Kontakt zum jeweiligen Ansprechpartner der Krankenkassen zu suchen und das Anliegen zu besprechen.

"Wie finde ich heraus, wer der Ansprechpartner der jeweiligen Kasse für die kassenindividuelle Förderung ist?"

Regionale Ebene: Fragen Sie bei der im Förderjahr federführenden Krankenkasse nach. Eine für das jeweilige Förderjahr gültige Liste finden Sie bei den Förderanträgen. Oder Sie wenden sich an die Selbsthilfe-Kontaktstelle in der Region.

Landesebene: Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie bei den Förderanträgen.

Was fällt nun unter Pauschalförderung, was unter Projektförderung?

Vereinfacht gesagt: die pauschale Förderung umfasst alle finanziellen Aufwendungen der Selbsthilfegruppe oder -organisation, die regelmäßig und wiederkehrend sind. Damit sind vor allem Sach- und Verwaltungskosten wie Bürobedarf oder Mietkosten gemeint. Auch die regelmäßig erscheinende Mitgliederzeitung zählt dazu. Schulungen, die im Zusammenhang mit den Organisationsaufgaben stehen, werden ebenfalls nicht als Projekt gesehen. Das ist z.B. ein PC- oder Buchhaltungskurs für den Kassenführer.

Projekte sind dagegen immer zeitlich begrenzte Aktionen oder Vorhaben, die mit besonderen Zielen verbunden sind. Das kann eine Fachveranstaltung sein oder die Erarbeitung einer Broschüre für Patienten. Auch Entwicklungsprozesse der (Landes-)Organisationen, wie z.B. die Entwicklung von Qualitätskriterien für die Beratungsarbeit, können als Projekt beantragt werden. Förderfähig wären dabei z.B. Kosten für einen externen Referenten, für die Durchführung von Schulungen etc.
Wichtig ist, dass die Projektvorhaben deutlich den Zusammenhang mit der gesundheitlichen Zielsetzung erkennen lassen. Der Tagesausflug für Vereinsmitglieder anlässlich eines Jubiläums fällt natürlich nicht darunter.

"Bei manchen Fördervorhaben ist es nicht eindeutig, ob sie in die Projektförderung oder doch die Pauschalförderung fallen. Wo finde ich dann Rat und Unterstützung?"

Regionale Selbsthilfegruppen können sich an die jeweils zuständige Selbsthilfe-Kontaktstelle wenden. Eine Übersicht über die Einrichtungen in NRW finden Sie hier.

NRW-Landesverbände können sich an die Koordinierungsstelle der Gesundheitsselbsthilfe NRW wenden. Besonders für kleine Selbsthilfeorganisationen, Organisationen in Gründungsphasen oder in der Entwicklung von Landesstrukturen bietet die Unterstützungsstelle individuelle Beratung zur Fragen der Antragsstellung oder der Projektentwicklung an.

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