Örtliche Ebene


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Örtliche Ebene

Förderanträge für örtliche Selbsthilfegruppen gem. §20c SGB V in NRW

Antragsfrist
Die Anträge der Selbsthilfegruppen für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (= Pauschalförderung) müssen bis zum 31. März 2010 bei der jeweiligen federführenden Krankenkasse oder bei einer von ihr benannten Stelle (z.B. eine Selbsthilfe-Kontaktstelle) eingegangen sein.
Für die kassenindividuelle Förderung (= Projektförderung) sind keine festen Antragsfristen vorgesehen. Es empfiehlt sich aber, (nach Möglichkeit) die Projektanträge ebenfalls bis zum 31. März mit einzureichen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Info-Brief.

Anträge und Info-Brief für 2010

7807 Selbsthilfegruppen
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