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Förderanträge gem. § 20c SGB V für die Landesverbände der gesundheitlichen Selbsthilfe in NRW - Förderjahr 2011 -

Die Förderanträge der Selbsthilfe-Landesverbände in NRW im Rahmen der Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) gehen im Förderjahr 2011 an:

NRW-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe
c/o Knappschaft
Dezernat I.5.2
Karin Monhof
Knappschaftstr. 1
44799 Bochum


Tel.: 0234 304 - 15203
Fax: 0234 304 - 915203
mailto: karin.monhof@kbs.de

Zu den Antragsunterlagen gehören:

  • Das gemeinsame Rundschreiben der Krankenkassen(verbände) NRW,
  • der Strukturerhebungsbogen für die Angaben zu Ihrer Organisation
  • die Antragsformulare für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung
  • sowie für die kassenindividuelle Projektförderung
  • die dazugehörigen Verwendungsnachweise (für Pauschal- und Projektförderung getrennt),
  • die Erklärung zur Neutralität und Unabhängigkeit,
  • die Einverständniserklärung zur Datenverwendung
  • und ein Verzeichnis der Ansprechpartner der Krankenkassen.

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8243 Selbsthilfegruppen
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