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Förderanträge gem. § 20c SGB V für die Landesverbände der gesundheitlichen Selbsthilfe in NRW - Förderjahr 2010 -

Die Förderanträge der Selbsthilfe-Landesverbände in NRW im Rahmen der Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) gehen im Förderjahr 2010 an:

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung NRW
Frau Bärbel Brünger
Graf-Adolf-Str. 67-69
40210 Düsseldorf

Zu den Antragsunterlagen gehören:

  • Das Anschreiben an die Landesverbände,
  • das Deckblatt mit einem Verzeichnis der Antragsunterlagen,
  • die Anträge für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung,
  • für die kassenindividuelle Projektförderung, 
  • die dazugehörigen Verwendungsnachweise,
  • die Erklärung zur Neutralität,
  • sowie die Einverständniserklärung zur Datenverwendung
  • und ein Verzeichnis der Ansprechpartner der Krankenkassen.

Antragsfrist
Antragsfrist für Anträge gem. kassenübergreifender Gemeinschaftsförderung/Landesförderung NRW ist der 31.01.2010!

Fragen zur Landesförderung?
Dann können Sie sich auch an die Unterstützungsstelle wenden!

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8023 Selbsthilfegruppen
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