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„Die Krankenkassen in NRW – verlässliche Partner der Selbsthilfe“
Presseerklärung der Krankenkassen NRW vom 14.08.2008; federführend für die Veröffentlichung: AOK Rheinland/Hamburg: „Krankenkassen in NRW fördern die Selbsthilfe gemeinsam, unbürokratisch und transparent mit rund 3,5 Mio. Euro im Jahr 2008“
(Düsseldorf) – Die Krankenkassen/-verbände in NRW erweisen sich erneut als verlässliche Partner der Selbsthilfe, auch auf der Grundlage der gesetzlichen Neuregelungen. Hintergrundinformationen zur Förderung der Selbsthilfe NRW durch die Krankenkassen/-verbände
Schon seit vielen Jahren unterstützen die nordrhein-westfälischen Krankenkassen/-verbände die Selbsthilfe durch finanzielle Zuschüsse. Mit der Novellierung des § 20 c SGB V durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV WSG) wurde ab dem 01.01.2008 eine kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung neben der weiter bestehenden individuellen Förderung durch die Krankenkassen eingeführt. Die Gemeinschaftsförderung, die in Nordrhein-Westfalen sowohl auf der örtlichen Ebene als auch auf der Landesebene umgesetzt wird, bedeutet für die Selbsthilfegruppen und Selbsthilfe-Landesorganisationen eine vereinfachte Antragsstellung. Anträge auf Pauschalförderung, die bislang, bis auf einige Ausnahmen auf der örtlichen Ebene, an jede einzelne Krankenkasse gestellt werden mussten, werden seit diesem Jahr nur noch bei der federführenden Krankenkasse bzw. dem federführenden Verband eingereicht. Quelle: www.vdak.de
Informationen im Selbsthilfenetz zur Selbsthilfeförderung der Krankenkassen
Die Selbsthilfeförderung der Krankenkassen (GKV) wurde neu geregelt. Mit fast 40 Mio. Euro müssen die Krankenkassen in 2008 Selbsthilfegruppen, -organisationen und –kontaktstellen fördern. Seit Mitte 2008 trägt der neue GKV-Spitzenverband die Verantwortung dafür, Grundsätze zu den Inhalten und zur Verteilung der Fördermittel auf die verschiedenen Ebenen und Bereiche im Rahmen des § 20 c SGB V weiterzuentwickeln. Dabei wurden die Spitzenorganisationen der Selbsthilfe beteiligt. Gemeinsam wurde ein „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung – Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20c SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 8. September 2008“ erarbeitet, der die wichtigste Grundlage für die Selbsthilfeförderung der Krankenkassen darstellt. - Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen (Redaktion Selbsthilfenetz) |
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