DHS spricht sich gegen "verordnete Selbsthilfe" aus


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DHS spricht sich gegen "verordnete Selbsthilfe" aus

Die Deutsche Hauptstelle gegen Suchtgefahren (DHS) weist in ihren Newsletter Nr. 25-05 vom 12.12.2005 auf eine Problematik hin: „Sucht-Selbsthilfegruppen und Bescheinigungen über den Besuch“. Mancherorts wurde dies auch schon unter dem Stichwort „Verordnete Selbsthilfe“ diskutiert.
Da nicht nur Sucht-Selbsthilfegruppen damit konfrontiert sind, möchte wir hier die DHS zitieren und auf ihre sehr interessante und hilfreiche Stellungnahme hinweisen.

  • „Es kommt immer wieder - und jetzt auch immer häufiger - vor, dass Behörden und Institutionen von Selbsthilfegruppen Bescheinigungen verlangen. Deshalb hat sich der Vorstand der DHS mit diesem Thema befasst und als Orientierungshilfe ‘Empfehlung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) zur Ausstellung von Bescheinigungen über den Besuch von Sucht-Selbsthilfegruppen’ beschlossen."

Hier zwei zentrale Aussagen aus der Stellungnahme:

  • „Die Ziele der Selbsthilfegruppen orientieren sich in erster Linie an den Bedürfnissen und Interessenslagen ihrer Gruppenmitglieder. Selbsthilfe arbeitet freiwillig, unentgeltlich und steht allen Hilfesuchenden zur Verfügung. Selbsthilfegruppen sind jedoch keine Dienstleistungserbringer, deren Leistungen beliebig von Institutionen abgerufen werden können.“
  • „Es widerspricht den Prinzipien der Selbsthilfe, wenn einzelne Gruppenmitglieder über die regelmäßige Teilnahme anderer Bescheinigungen ausstellen und damit auf die Stufe von `Kontrolleuren` gehoben werden. Dadurch kann sich das Klima in der Gruppe verschlechtern. Ferner ist zu befürchten, dass sofern Selbsthilfegruppen für Institutionen eine Art Kontrollfunktion übernehmen, sie in ihrer Attraktivität als freiwillige Engagements verblassen und sie zunehmend professionalisiert werden.“

Wenn Sie auf das Logo der DHS klicken, dann erhalten Sie deren Stellungnahme im vollen Wortlaut.

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