Immer noch Hindernisse auf dem Weg zur Barrierefreiheit? Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Wirkung


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Immer noch Hindernisse auf dem Weg zur Barrierefreiheit? Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Wirkung

Mitgliederversammlung vom Paritätischen Kreisgruppe Hamm am 02.11.09 zum Thema Menschen mit Behinderungen

Die Vertreter der Mitgliederorganisationen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Kreisgruppe Hamm haben in ihrer Mitgliederversammlung am 02.11.2009 von Christian Huppert, Fachberater für Behindertenhilfe beim Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, ausführliche Informationen über die UN-Behindertenrechtskonvention erhalten.

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde am 26. März 2009 in Deutschland ratifiziert und ist daher seitdem auch für Deutschland verbindlich. Sie ist von besonderer Bedeutung in der Behindertenpolitik, da sie den Menschenrechtsansatz einführt, das Recht auf Selbstbestimmung und uneingeschränkte Teilhabe. Die Hilfe für Menschen mit Behinderungen hat erhält dadurch einen anderen Ansatz: weg von der Fürsorge hin zur eigenverantwortlichen Mitbestimmung. Die Teilhabe der Menschen mit Behinderungen wird als wertvoller Beitrag am Gemeinwesen erachtet. Auch an der UN-Konvention haben Menschen mit Behinderungen mitgearbeitet. Sie beinhaltet einen umfassenden Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen und fordert eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft.

Im Anschluss an den Vortrag von Christian Huppert entstand eine lebhafte Diskussion, in der vor allem Betroffene darauf hinwiesen, dass es mit der Umsetzung im tatsächlichen Leben vor Ort aber oft immer noch hapert und daher noch viel zu tun ist. So gebe es beispielsweise in Hamm Arztpraxen, die nur über teils sogar sehr enge Treppen zu erreichen und somit für Behinderte unzugänglich seien. Auch sei es schwierig, eine passende behinderungsgerechte Wohnung zu finden. Wünschenswert wäre eine zentrale Liste, in welcher auch private Vermieter barrierefreien Wohnraum anbieten könnten.

Erfreulich sei allerdings, dass die Stadt Hamm einen Behindertenbeirat hat, der in Grundsatzfragen den Sozial- und Gesundheitsausschuss der Stadt Hamm in Anliegen und Anregungen der Behinderten berät und unterstützt. Außerdem gibt es den Arbeitskreis für Behinderte in der Stadt Hamm, einen Zusammenschluss von Selbsthilfeorganisationen, Vereinen und Verbänden im Behindertenbereich, der mit seiner Arbeit im Interesse der Betroffenen insbesondere auch die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention durchzusetzen und somit noch bestehende Schwierigkeiten abzubauen hilft.

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